kärnten.tv

Lizenzbedingungen

für Videobeiträge von kaernten.tv

Mai 2019
  • Präambel
    1. Das Land Kärnten, vertreten durch den Landespressedienst, eine Unterabteilung der Abteilung 1 – Landesamtsdirektion, beim Amt der Kärntner Landesregierung, betreibt ein TV-Portal unter der URL kaernten.tv, über welches Videos-on-Demand abrufbar sind und Livestreams ausgestrahlt werden, die über das Verwaltungsgeschehen im Bundesland Kärnten informieren. Die dafür notwendigen audiovisuellen Medieninhalte werden von beauftragten Produktionsunternehmen im Auftrag produziert und an den LPD zur exklusiven Nutzung überlassen, der diese auf einem eigenen Server hostet und speichert (die „Videobeiträge“).
    2. Das Land Kärnten hat entschieden, die Videobeiträge der Öffentlichkeit unentgeltlich zur Verfügung zu stellen und insbesondere Medieninhaber im Wege einer Werknutzungsbewilligung zu erlauben, diese in ihr Medienangebot einzubinden und über diverse Verbreitungswege auszustrahlen (die „Nutzer“).
    3. Die für die Werknutzungsbewilligung zur Nutzung der Videobeiträge anwendbaren Bedingungen sind in diesen Lizenzbedingungen (im Folgenden kurz „Bedingungen“) festgelegt. Durch den Download der Videobeiträge erklären sich die Nutzer der Videobeiträge rechtsverbindlich mit den Bedingungen einverstanden. Soweit der Nutzer daher diese Bedingungen akzeptiert, gewährt das Land Kärnten den Nutzern die in den Bedingungen genannten lizenzierten Rechte im Gegenzug dafür, dass die Bedingungen akzeptiert werden.
  1. Allgemeines
    1. Die nachstehenden Bedingungen gelten für sämtliche Lieferungen und Leistungen, Vertragsbeziehungen, Angebote sowie Geschäftsabschlüsse des LPD im Zusammenhang mit den Videobeiträgen.
    2. Der LPD behält sich das Recht vor, die Bedingungen jederzeit abzuändern oder zu ergänzen. Die geänderten Bedingungen finden auf laufende Verträge keine Anwendung, sofern die Parteien die Anwendung der neuen Bedingungen auf bestehende Vertragsverhältnisse nicht schriftlich vereinbaren.
    3. Allgemeine Geschäftsbedingungen oder sonstige Bedingungen des Nutzers werden ohne ausdrückliche Vereinbarung nicht Vertragsbestandteil.
    4. Maßgeblich ist jeweils die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung der Bedingungen.
  2. Vertragsgegenstand
    1. Gegenstand des Vertrages ist die Einräumung von Rechten an den Videobeiträgen nach Punkt 3. an Nutzer.
    2. Nutzer kann jede natürliche oder juristische Person sein, die selbst oder durch von ihr beauftragte Personen von kaernten.tv einen Videobeitrag herunterlädt und in ihr Medienangebot einbindet, unabhängig davon, ob dieses Medienangebot kommerzieller oder nicht-kommerzieller Natur ist, und auch unabhängig davon, welcher Mediengattung dieses Medienangebot angehört (zB Online etwa ein Blog oder eine Social Network Profilseite, oder eine Fernsehsendung im terrestrischen oder Satellitenfernsehen) oder auf welche technische Art die Einbindung in das Medienangebot erfolgt (zB Framing oder Embedding).
    3. Im Folgenden sind mit „Videobeiträgen“ jeweils sowohl archivierte als auch aktuelle Videobeiträge gemeint.
    4. Der LPD stellt klar, dass es sich bei den Videobeiträgen um für das Videoportal des Landes Kärnten erstellte audiovisuelle Medieninhalte handelt, und daher diese Inhalte über kaernten.tv ausschließlich der Deckung eines konkreten Informationsbedürfnisses der Bürger über die Landesverwaltung und Aufgaben der Behörden dienen. Soweit diese Videobeiträge im Wege der nach Punkt 3. eingeräumten Werknutzungsbewilligung von einem Nutzer in sein Medienangebot eingebunden werden, erfolgt diese Nutzung ohne Kenntnis und insbesondere auch ohne jede Beauftragung oder sonstige Einflussnahme durch das Land Kärnten, weshalb der Nutzer allein für den Inhalt (auch rechtlich) verantwortlich ist.
  3. Rechtseinräumung
    1. Der LPD räumt dem Nutzer das unentgeltliche, nicht-exklusive, nicht-übertragbare und jederzeit widerrufliche, zeitlich und örtlich unbeschränkte Recht ein, die Videobeiträge in unveränderter und unbearbeiteter Form nach Maßgabe dieser Bedingungen zu nutzen, und zwar auf die Nutzungsarten, die im Folgenden abschließend aufgelistet sind:
      1. das Recht, die Videobeiträge digital oder analog im TV oder auf sonstige Art, unabhängig von der Art des dabei verwendeten technischen Verfahrens auszustrahlen, zu senden oder der Öffentlichkeit sonst zugänglich zu machen;
      2. das Recht, die Videobeiträge der Öffentlichkeit in elektronischer Form mittels analoger, digitaler oder anderweitiger Speicher- und Übertragungstechnik zur Verfügung zu stellen oder zugänglich zu machen, so dass diese die Videobeiträge auf jeweils individuellen Abruf mittels eines Fernsehgerätes oder sonstigen Gerätes linear oder interaktiv abrufen und/oder empfangen kann;
      3. das Recht, die Videobeiträge zur Nutzung in offenen oder geschlossenen, lokalen oder weltweiten Online-Diensten oder Kommunikationsnetzen mittels Videostreaming, Download, Web-TV, IP-TV, point-to-point-Übermittlung etc anzubieten;
      4. das Recht, die Videobeiträge in unveränderter oder unbearbeiteter Form auf Ton- und Bildträgern oder jedem anderen als dem ursprünglich verwendeten Datenträger zu vervielfältigen und zu verbreiten, oder der Öffentlichkeit sonst zur Verfügung zu stellen.
    2. Sämtliche andere Nutzungsrechte und Verwertungsrechte an den Videobeiträgen sind von der Rechteübertragung ausgenommen oder weiterhin allein dem LPD vorbehalten.
    3. Der Nutzer ist nicht berechtigt, die Videobeiträge zu bearbeiten, zB zu kürzen, zu teilen, mit anderen Werken zu verbinden oder auf sonstige Art umzugestalten und zu ändern. Die Videobeiträge dürfen nicht in andere Sprachen übersetzt und daher nur im Originalton verwendet werden.
    4. Klarstellend wird festgehalten, dass der Nutzer zur Nutzung der eingeräumten Rechte an den Videobeiträgen berechtigt ist, sich jedoch daraus keine Verpflichtung zur Verwertung der Videobeiträge auf eine bestimmte Art ergibt.
    5. Die Rechte an den Videobeiträgen stehen allein dem LPD zu. Durch die Integration der Videobeiträge in das Medienangebot des Nutzers entsteht keine Miturheberschaft des LPD mit dem Nutzer.
  4. Entgelt
    1. Die Einräumung der Rechte an den Videobeiträgen sowie die Zurverfügungstellung des Zugangs zu Sharepoint (Punkt 6.) erfolgt unentgeltlich.
  5. Aufbereitung und Zusammenstellung der Videobeiträge
    1. Der Nutzer hat in seinem eigenen Ermessen für sein Medienangebot Videobeiträge auszuwählen, aufzubereiten sowie gegebenenfalls mit anderen Beiträgen zusammenzustellen. Der Nutzer ist nicht verpflichtet, bestimmte Videobeiträge oder eine bestimmte Anzahl von Videobeiträgen zu nutzen.
    2. Der Nutzer wird im Zuge der Einbindung der Videobeiträge in sein Medienangebot darauf achten, dass die Videobeiträge entsprechend als Videobeitrag des Landes Kärnten gekennzeichnet sind, und insbesondere das Logo, das als Urheberrechtsvermerk in allen Videobeiträgen eingebunden ist, nicht überdeckt, entfernt oder bearbeitet wird.
    3. Es ist dem Nutzer nicht gestattet, die Videobeiträge zu kürzen, zu übersetzen, zu schneiden, mit Musik oder Kommentaren zu unterlegen, andere Beiträge einzufügen, oder diese sonst zu bearbeiten oder zu verändern. Der Nutzer hat die Videobeiträge daher unverändert, wie sie vom LPD zur Verfügung gestellt werden, zu verwenden. Den dafür erforderlichen organisatorischen, wirtschaftlichen und technischen Aufwand trägt allein der Nutzer.
  6. Zurverfügungstellung der Videobeiträge
    1. Der LPD stellt die Videobeiträge über das Dokumentenspeichersystem Sharepoint zum Download zur Verfügung. Der Download ist erst nach Anlage als registrierter Nutzer im Personenverzeichnis von Sharepoint durch den LPD möglich.
    2. Für den Nutzer wird ein elektronisches passwortgeschütztes Benutzerkonto in Sharepoint angelegt, womit er unbeschränkten Zugang zu den Videobeiträgen erhält. Der Nutzer trägt die alleinige Verantwortung für alle Vorgänge, die über diesen Zugang zu Sharepoint ablaufen, auch wenn diese nicht stillschweigend oder ausdrücklich vom Nutzer genehmigt wurden.
    3. Der LPD ist berechtigt, den Zugang zu Sharepoint aus wichtigem Grund jederzeit sofort zu sperren. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei Verstoß gegen die Bedingungen, bei Anordnungen von Behörden oder Gerichten, bei Verlust der Zugangsdaten (Benutzername, Passwort) sowie bei Vorliegen von sonstigen Umständen, die auf eine rechtswidrige Nutzung des Zugangs hindeuten.
    4. Der Nutzer nimmt zur Kenntnis, dass Sharepoint als Infrastruktur zum Download der Videobeiträge unverbindlich und jederzeit widerrufbar als Serviceleistung vom LPD zur Verfügung gestellt wird. Der Nutzer hat daher keinen Anspruch auf Nutzung und Funktion von Sharepoint generell oder nach einem bestimmten Stand der Technik.
  7. (Medien-)Rechtliche Verantwortung
    1. Der LPD hat keine Möglichkeit zur Einflussnahme auf das Medienangebot beim Nutzer, und hat auch keine Kenntnis darüber, welche Videobeiträge wann und für welchen Zweck verwendet werden. Die medienrechtliche, urheberrechtliche, wettbewerbsrechtliche, jugendschutzrechtliche und sonstige Verantwortung für den Inhalt und rechtliche Zulässigkeit des ausgewählten Videobeitrages für das Medienangebot trägt daher einzig und allein der Nutzer.
    2. Sollte dem LPD durch die Nutzung der Videobeiträge im Medienangebot des Nutzers ein Schaden entstehen, hält der Nutzer den LPD für sämtliche Nachteile, aus oder im Zusammenhang mit gerichtlichen oder außergerichtlichen Ansprüchen, gleichgültig ob zivil- oder strafrechtlicher Natur, vollkommen schad- und klaglos.
  8. Gewährleistung und Haftung
    1. Sofern keine anders lautende, schriftliche Vereinbarung zwischen dem LPD und dem Nutzer geschlossen wurde und soweit Mängel nicht arglistig verschwiegen wurden, bietet der LPD die Videobeiträge und die Erteilung der Werknutzungsbewilligung nach Punkt 3. unter Ausschluss jeglicher Gewährleistung an und übernimmt weder ausdrücklich noch konkludent Garantien irgendeiner Art. Dies umfasst insbesondere das Freisein von Sach- und Rechtsmängeln, unabhängig von deren Erkennbarkeit für den LDP, und die Verwendbarkeit der Videobeiträge für einen bestimmten Zweck sowie technische Eignung und Verfügbarkeit zur Einbindung in ein bestimmtes Medienangebot beim Nutzer.
    2. Über die in Punkt 8.1. genannte Gewährleistung hinaus haftet der LPD dem Nutzer gegenüber für Schäden jeglicher Art nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, und übernimmt darüber hinaus keinerlei Haftung aus welchem Rechtsgrund auch immer.
  9. Vertragsdauer
    1. Dieser Vertrag wird unbefristet abgeschlossen, und endet automatisch mit dem Ende der Schutzfrist der Videobeiträge.
    2. Der LPD ist jederzeit berechtigt, die Rechte zur Nutzung der Videobeiträge gemäß Punkt 3. auch nur hinsichtlich einzelner Videobeiträge zurückrufen, wenn nach Auffassung des LPD die Ausstrahlung unter Verletzung dieser Bedingungen erfolgen würde, oder wenn sonst wichtige Gründe vom LPD ins Treffen geführt werden (zB Einstellung von kaernten.tv).
    3. Mit Beendigung des Vertrages wird der Zugriff auf die Videobeiträge vom LPD gesperrt. Das nach Punkt 3. eingeräumte Recht auf Nutzung der Videobeiträge endet mit diesem Tag automatisch.
  10. Gerichtsstand
    1. Für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag, insbesondere auch hinsichtlich der Frage des Zustandekommens und der Gültigkeit dieses Vertrages, gilt die ausschließliche örtliche Zuständigkeit des sachlich in Betracht kommenden Gerichtes in Klagenfurt für beide Parteien als Gerichtsstand vereinbart.
  11. Anwendbares Recht
    1. Diese Nutzungsbedingungen unterliegen österreichischem Recht unter Ausschluss der Regeln des Internationalen Privatrechts und des UN-Kaufrechtsübereinkommens. Die Anwendung des österreichischen IPRG und sonstiger Kollisionsnormen ist ausdrücklich ausgeschlossen.
  12. Schlussbestimmungen
    1. Sollte eine Bestimmung dieses Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, berührt dies nicht die Wirksamkeit oder Durchführbarkeit der übrigen Bestimmungen. Die unwirksame oder undurchführbare Bestimmung wird durch eine wirksame oder durchführbare Bestimmung ersetzt, die in ihrem wirtschaftlichen Gehalt der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt; dasselbe gilt entsprechend für Lücken in diesen Bedingungen.
    2. Der Nutzer ist nicht berechtigt, ohne vorherige schriftliche Zustimmung des LPD diesen Vertrag oder die zwischen den Vertragsparteien auf Grund dieses Vertrages begründeten Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag an einen Dritten abzutreten oder auf sonstige Weise, auch im Wege der Gesamtrechtsnachfolge, zu übertragen.