"kärnten.tv90" 2020/28
Transkript
Weitere Geschäfte öffnen
Ein erstes Aufatmen! Ab 14. April können kleine Geschäftslokale für den Verkauf von Waren und Handwerksbetriebe wieder aufmachen. Dabei darf die Verkaufsfläche von vorerst 400m² nicht überschritten werden und es darf nur ein Kunde pro 20 m² im Geschäft sein. Dazu bedarf es einer Einlasskontrolle. Zudem müssen Kunden und Mitarbeiter einen Mund-Nasen-Schutz tragen. Bau- und Gartenmärkte können ebenfalls aufsperren unabhängig von der Größe der Verkaufsfläche – die Auflagen gelten natürlich auch dort sowie in den geöffneten Supermärkten. Der Sicherheitsabstand von einem Meter muss übrigens auch auf Parkplätzen und in Garagen eingehalten werden.
Mund-Nasen-Schutz ist Pflicht
Verpflichtend getragen werden muss – und das ab sofort in allen Geschäften und im öffentlichen Verkehr - ein Mund-Nasen-Schutz. Die Masken sind aber nur bei richtigem Gebrauch und in Kombination mit den Hygienemaßnahmen sinnvoll. Wer keine Maske zur Verfügung hat, kann Mund und Nase auch mit Schals oder Tüchern bedecken.
Weiter geschlossen
Für Beherbergungs- und Gastronomiebetriebe gilt vorerst weiterhin ein Betretungsverbot. Einzige Ausnahme: In Gastgewerbebetrieben dürfen vorbestellte Speisen abgeholt werden. Diese vor Ort zu essen, ist streng verboten, und zudem muss der Abstand von mindestens einem Meter von einer Person zur anderen eingehalten werden.