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4. Februar 2021

kärnten.tv90 2021/9

Jede Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus der Kärntner Landesregierung in 90 Sekunden zusammengefasst. Heute mit den wichtigsten Corona-Regeln, die ab Montag gelten.
Jede Woche die wichtigsten Neuigkeiten aus der Kärntner Landesregierung in 90 Sekunden zusammengefasst. Heute mit den wichtigsten Corona-Regeln, die ab Montag gelten.
Transkript

Öffnungsschritte

Alle Schulen, der gesamte Handel und sämtliche Dienstleistungsbetriebe dürfen ab kommenden Montag wieder aufsperren: Diese ersten Öffnungsschritte hat die Bundesregierung - in Zusammenarbeit mit den Landeshauptleuten - in dieser Woche beschlossen. Gleichzeitig gilt eine Ausweitung der FFP2-Pflicht: Sie muss überall dort getragen werden, wo bisher ein Mund-Nasen-Schutz vorgeschrieben war.

An den Schulen beginnt nach dem Ende der Semesterferien wieder der Präsenzunterricht: Nach dem wochenlangen Distance Learning zuhause heißt es also bald wieder: Schultasche packen. Mit regelmäßigen Corona-Tests darf an den Unterstufen wieder voll unterrichtet werden – in den Oberstufen gibt es Schichtbetrieb. Bis dahin aber wünschen wir allen Schülern und Lehrern schöne Ferien!

Auch im Handel gelten bis auf Weiteres strenge Sicherheitsbestimmungen. So muss pro Kunde eine Fläche von 20 Quadratmetern zur Verfügung stehen, überall gilt die FFP2-Pflicht.

Körpernahe Dienstleistungen wie Frisöre oder Masseure dürfen ab Montag nur bei Vorlage eines negativen Corona-Tests in Anspruch genommen werden. Der Test darf nicht älter als 48 Stunden sein.

Museen und Bibliotheken werden wieder geöffnet, ebenso Tierparks und botanische Gärten. Weiterhin geschlossen bleiben hingegen Gastronomiebetriebe, Hotels, Theater und Indoor-Sporteinrichtungen. Am 15. Februar will die Bundesregierung die derzeitigen Maßnahmen evaluieren und bewerten.

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