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kärnten.tv90 2021/101

Corona-Regelungen über die Feiertage.

Corona-Regelungen über die Feiertage.

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Corona-Regelungen Feiertage

Gelockert werden die Corona-Maßnahmen für ungeimpfte Personen über die Weihnachtsfeiertage. Das hat die Bundesregierung beschlossen. So werden die Ausgangsbeschränkungen und der Lockdown für Nichtgeimpfte teilweise aufgehoben. Unabhängig vom Impfstatus gilt somit, dass am 24., 25. und 26. Dezember sowie am 31. Dezember Treffen von bis zu zehn Personen ohne 2-G-Nachweis im privaten Bereich erlaubt sind. Ab zehn Personen – bis zu maximal 25 Personen – sind Treffen nur mit 2-G-Nachweis erlaubt.

Geöffnet ist ab dem 20. Dezember in ganz Österreich wieder die Gastronomie, auch hier gilt die 2G-Regel, man muss also geimpft oder genesen sein. Kinder, die jünger als zwölf Jahre alt sind, brauchen keinen 2G- oder Testnachweis, um in ein Restaurant zu gehen.

Zu Silvester wird die aktuell gültige Sperrstunde für die Gastronomie aufgehoben, es gelten hier dann die üblichen Sperrstunden der Bundesländer – geschlossen bleibt die Nachtgastronomie.

Wie Experten raten, soll man an den Weihnachtsfeiertagen besonders vorsichtig sein: So wird etwa empfohlen, vor dem Weihnachtsfest seine Kontakte zu reduzieren und sich – wenn möglich – täglich zu testen. Geraten wird auch dazu, bei Familienfeiern oder ähnlichem auf das regelmäßige Lüften nicht zu vergessen.

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