Die Anwaltschaften stellen sich vor
Das Haus der Anwaltschaften beherbergt vier Ombudsstellen des Landes Kärnten: die Pflegeanwaltschaft, die Patientenanwaltschaft, die Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung und die Kinder- und Jugendanwaltschaft.
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Mag.a Astrid Liebhauser, Kinder- und Jugendanwältin:
Wir sind eine Beratungsstelle, wir setzen uns aber auch für Kinderrechte ein. Wir gehen in Schulen, wir haben viele Workshops in ganz Kärnten, wo wir in Schulklassen gehen. Da werden wir aus der Schule angerufen und eingeladen. Die Kärntner Anwaltschaft für Menschen mit Behinderung ist eine weisungsfreie und unabhängige Service- und Beratungsstelle. Wir sind darüber hinaus auch die gesetzliche Interessensvertretung der Menschen mit Behinderung in Kärnten.
Offtext: Das Themenspektrum, dass die Kärntnerinnen und Kärntner an die Anwaltschaften richten, ist vielfältig.
Martin Kahlig, Leiter und Anwalt für Menschen mit Behinderung:
Zusammengefasst könnte man sagen, wann immer eine Behinderung ursächlich für eine Problem- oder Fragestellung mit einer Behörde oder einer bestimmten Lebenssituation ist, ist die Anwaltschaft grundsätzlich die richtige Ansprechstelle. Das sind einerseits die vielen Facetten der Trennnung der Eltern, also wenn sich Elternteile trennen. Und wenn es dann um die Frage der Obsorge geht, oder auch des Kontaktrechts.
Wir haben leider auch immer wieder mit Gewalt in der Familie zu tun, auch mit sexueller Gewalt. Wir haben es mit familiären Problemen zu tun, wenn Jugendliche sich bei uns melden, weil sie sagen: “Boa, es ist so schwierig zhaus. Ich komm mit meinen Eltern überhaupt nicht zurecht, die verstehen mich überhaupt nicht”.
Offtext: Ob Fragen zur Pflegequalität, zu Betreuungseinrichtungen oder zur Barrierefreiheit: hier finden Betroffene und Angehörige eine starke Stimme an ihrer Seite. Gemeinsam mit Expertinnen und Experten suchen die Anwaltschaften nach Lösungen wo Hilfe gebraucht wird: unbürokratisch, vertraulich und kostenlos.
Mag.a Astrid Liebhauser, Kinder- und Jugendanwältin:
Wir sind sehr niederschwellig, die Information bekommt man bei uns kostenlos. Man kann bei uns anrufen und muss nicht einmal seinen Namen nennen, wenn man hier Angst hat, dass man schon zu viel von sich preisgibt, zunächst einmal.
Martin Kahlig, Leiter und Anwalt für Menschen mit Behinderung:
Sie müssen uns einfach kontaktieren, entweder per E-Mail oder sie rufen an oder es gibt auch Sprechtage in allen Kärntner Bezirken. wo sie die Möglichkeit haben, praktisch am kürzeren Weg zu uns zu kommen. Und wenn behinderungsbedingt ihnen auch das nicht möglich sein sollte, dann ist auch ein Hausbesuch denkbar.