Wohnbeihilfe – jetzt ansuchen

Die Wohnbeihilfe Neu ist eine Zusammenfassung unterschiedlicher Förderungen zu einem Auszahlungsbetrag - das vereinfacht die Antragstellung und sichert leistbares Wohnen in Kärnten.

Transkript:

Die Wohnbeihilfe Neu ist eine Zusammenfassung unterschiedlicher Förderungen zu einem Auszahlungsbetrag - zu einem Antrag. Das erleichtert für Sie die Antragstellung, für die Kolleginnen und Kollegen im Haus das Abarbeiten der Anträge und das soll eines sichern: Leistbares Wohnen und leistbares Leben in Kärnten. Wenn Sie sich dafür interessieren, dann schauen Sie auf die Homepage des Landes. Dort sind alle Informationen, dort sind die Förderanträge. Holen Sie sich einen Förderantrag und prüfen Sie, ob vielleicht auch Sie berechtigt sind.
Wohnbeihilfe NEU beantragen:
In der Wohnbeihilfe Neu sind mehrere Unterstützungsleistungen gebündelt – etwa der Heizkostenzuschuss oder der Kärnten Bonus. Davor waren diese einzeln zu beantragen. Neu ist auch, dass Eigentümerinnen und Eigentümer einer Wohnung oder eines Hauses einen Antrag zur Betriebskostenunterstützung stellen können. Den Online-Antrag finden Sie auf ktn.gv.at unter „Service“ in der Kategorie „Formulare und Leistungen“. Hier erfahren Sie auch, welche Unterlagen Sie für die Antragstellung als Kopie benötigen. Nun müssen Sie sich entscheiden, ob Sie einen Erstantrag, eine Neubemessung Ihrer Ansprüche oder einen Antrag auf Betriebskostenunterstützung stellen möchten. Sie werden dann schrittweise durch die Online-Antragstellung geführt. Die erforderlichen Unterlagen können Sie ganz einfach hochladen. Um den Online-Antrag „unterschreiben“ zu können, müssen Sie lediglich ein Foto eines amtlichen Lichtbildausweises machen und hochladen.
Natürlich können Sie die Wohnbeihilfe Neu auch weiterhin analog beantragen. Die Anträge stehen auf ktn.gv.at unter „Service“ in der Kategorie „Formulare und Leistungen“ zur Verfügung. Alternativ können Sie die Antragsformulare im Bürgerservice des Landes Kärnten oder bei Ihrer Heimatgemeinde abholen. Bitte beim händischen Ausfüllen nicht auf die beiden Kreuzchen bei den Einverständniserklärungen und Ihre Unterschrift vergessen!