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30. Juni 2023

Expertentalk mit Peter Reichmann

Abteilungsleiter der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Kärnten
Abteilungsleiter der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Kärnten
Transkript

Herzlich willkommen zum Expertentalk, heute mit Magister Peter Reichmann. Er ist Abteilungsleiter der Abteilung Bildung, Jugend und Kultur in der Arbeiterkammer Kärnten. Ihn haben wir eingeladen zum Thema Ferialpraktikanten bzw. dass er uns darüber informiert, welche Rechte und Pflichten diese haben. Herr Reichmann, bei Antritt eines Praktikums sind einige Dinge zu beachten, ab welchem Alter kann man eigentlich ein Praktikum, ein Ferialpraktikum antreten?

Grundsätzlich das vollendete 15. Lebensjahr und die Absolvierung der neunten Schulstufe ist dafür ausschlaggebend, das heißt, sobald ich meine Bildungspflicht abgeschlossen habe und eben meinen 15. Geburtstag gefeiert habe.

Speziell in der Gastronomie, aber auch in anderen Bereichen gibt es ja Arbeitszeiten am Abend, am Wochenende. An was muss man sich halten bzw. welche Rechte und Pflichten haben hier die Ferialpraktikantinnen und -praktikanten?

Also wir empfehlen ganz klar allen Ferialpraktikanten und –innen, dass es im Vorhinein schon eine schriftliche Vereinbarung zum Praktikum gibt, das heißt einen Arbeitsvertrag auf genau diese befristete Zeit. Und in diesem kann man dann schon sehr, sehr viele Eckpunkte festhalten, zum Beispiel eben die Arbeitszeiten und vor allem auch die Lage der Arbeitszeiten, das heißt, an welchen Tagen, von wann bis wann ich meine Arbeitsleistung als Praktikant und Praktikantin erbringe.

Aber natürlich auch ein total wichtiges Thema, was ich dafür dann am Ende des Praktikums auch bezahlt bekomme. Bei den Arbeitszeiten ist es so, dass grundsätzlich unter 18-jährige nicht über 20:00 beschäftigt werden dürfen und nicht vor 6:00 beschäftigt werden dürfen. Gleiches gilt dann auch für unter 18-jährige Personen Feiertagsarbeit, dass eben dort keine Beschäftigung möglich ist. Ausnahmen gibt es vor allem in der Gastronomie.

Da kann ich, wenn ich über 16 Jahre alt bin, bis 23:00 beschäftigt werden und abweichend ausnahmsweise auch an Sonn- und Feiertagen. Wichtig in der Gastronomie als Praktikant oder Praktikantin ist allerdings, dass ich jeden zweiten Sonntag frei haben muss.

In der Arbeitswelt ist viel von Kollektivlöhnen bzw. Mindestlöhnen die Rede. Gibt es sowas auch bei Praktikantinnen und Praktikanten?

Absolut als Praktikantin oder Praktikant übe ich ja in der Zeit des Praktikums meist Urlaubsvertretungen von im Unternehmen Beschäftigten aus. Das heißt es ist da auch nur gerecht, dass ich den Lohn bezahlt bekomme, den auch die Kolleginnen und Kollegen aus dem Kollektivvertrag bekommen würden. Das heißt, auch für Praktikantinnen und Praktikanten gelten die kollektivvertraglichen Bestimmungen bezüglich der Mindestlöhne. Aufzupassen ist immer, es gibt einen Unterschied, auch in der Entlohnung, oft zwischen Praktikum und Pflichtpraktikum, weil im Pflichtpraktikum oft ein Ausbildungszweck im Vordergrund steht, weil es im Lehrplan festgehalten ist oder andere Bestimmungen dieses Pflichtpraktikum eben vorsehen. Und da habe ich dann meist geringere Löhne aufgrund dieses Ausbildungsverhältnisses und deswegen soll man auch da ganz genau drauf achten, wird es sich um ein Pflichtpraktikum handeln, dass dann auch wirklich dieser Ausbildungsweg im Vordergrund steht, weil wenn der dann wegfällt, bin ich ganz normal im Praktikum und habe Anspruch auf den dementsprechend höheren Lohn, der im Kollektivvertrag vorgesehen ist.

Wenn sich junge Menschen jetzt außer bei dem Interview oder die Fragen des Interviews weitere Fragen haben, wo können Sie sich hinwenden?

Wir freuen uns, wenn sich bei Fragen Jugendliche und Praktikantinnen und Praktikanten an uns wenden. Telefonisch sind wir sehr gerne unter 050 477 1002 erreichbar. Auch in unseren Bezirksstellen bzw. in Klagenfurt ist es möglich Termine bei uns im Lehrling- und Jugendschutz auszumachen und dann können wir in einer Beratung alle offenen Fragen klären.

Als bei Fragen die Arbeiterkammer anrufen! Bitte. Danke, Peter Reichmann, für diesen Einblick in die Welt der Ferialpraktikanten. Ihnen danke ich fürs Zusehen, ich würde mich freuen, wenn Sie auch das nächste Mal wieder dabei.

Vielen Dank.

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