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kärnten.tv90 2021/4

Handel und FFP2-Maskenpflicht, Schulen, Tourismus und der Zwei-Meter-Abstand.

Handel und FFP2-Maskenpflicht, Schulen, Tourismus und der Zwei-Meter-Abstand.

Transkript

Herzlich willkommen zu kärnten.tv90 am Montag. Diesmal speziell zum verlängerten Lockdown und allen Regel die uns erwarten.

Handel

Der Handel bleibt noch bis 7. Februar geschlossen. In Lebensmittelgeschäften und Öffentlichen Verkehrsmitteln gilt al 25. Jänner die Pflicht zum Tragen einer FFP2-Maske. Kinder unter sechs Jahren sind davon ausgenommen. Erste Öffnungsschritte wird es, abhängig von der Entwicklung der 7-Tages-Inzidenz - ab 8. Februar geben.

Schule

Im Distance Learning bleiben die Schulen. Bis zu den Semesterferien wird es keinen Unterricht mit physischer Anwesenheit mehr geben. Eine Rückkehr in die Klassenzimmer wird erst ab 15. Februar möglich. In welcher Form wird erst zu einem späteren Zeitpunkt bekannt gegeben.

Tourismus

Gastronomie, Hotellerie und Veranstalter müssen sich weiter gedulden – Mitte Februar soll evaluiert werden, ob eine Öffnung im März möglich ist. Ein wenig früher – nämlich vielleicht schon ab 8. Februar – ist die Öffnung von Museen geplant.

Zwei Meter Abstand

Der Sicherheitsabstand wird von einem auf zwei Meter zu haushaltsfremden Personen angehoben. Außerdem gelten die Ausgangsbeschränkungen weiterhin. Wir bitten Sie, die Hygieneregeln einzuhalten! Alle Informationen zum Thema finden Sie auf der Homepage des Landes ktn.gv.at.

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