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9. Dezember 2021

kärnten.tv90 2021/97

Regeln nach dem Ende des Lockdowns

Regeln nach dem Ende des Lockdowns

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Coronavirus

Für geimpfte und genesene Personen endet mit 11. Dezember um 24:00 Uhr der momentan gültige, österreichweite Lockdown. Für Personen ohne gültigen 2-G-Nachweis besteht weiterhin eine generelle Ausgangsbeschränkung. Darauf haben sich die Bundesregierung und die Landeshauptleute unter Einbeziehung von Expertinnen und Experten geeinigt. 

Konkret gelten ab 12. Dezember damit folgende Regeln: In allen geschlossenen Räumen sowie im Öffentlichen Verkehr ist eine FFP2-Maske zu tragen. Am Arbeitsplatz ist weiterhin die 3G-Regel gültig. Der Handel öffnet ab 13. Dezember wieder seine Tore. Notwendig ist dort ein 2G-Nachweis. Dasselbe gilt für körpernahe Dienstleistungen wie dem Friseur. Wie das Experten-Koordinationsgremium des Landes beschlossen hat, öffnen in Kärnten die Gastronomie und Hotellerie am 17. Dezember. Geschlossen bleibt weiterhin die Nachtgastronomie.

Der Zutritt zu Sportanlagen ist laut Beschluss des Bundes nur mit einem gültigen 2G-Nachweis erlaubt. Bei Kulturveranstaltungen mit fix zugewiesenen Sitzplätzen dürfen indoor maximal 2.000 Personen zusammenkommen, outdoor maximal 4.000 Personen. Ohne zugewiesene Sitzplätze gilt indoor eine maximale Personenzahl von 25, outdoor von 300.

Der Besuch von Alten- und Pflegeheimen ist nur mit gültigem 2-G-Nachweis gestattet und es gilt eine Besucher-Obergrenze von 2 Personen pro Tag. Auslandsreisen sind für alle möglich, informieren Sie sich hier über die Einreisebestimmungen des jeweiligen Ziellandes.

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